Die Wochenbettbetreuung gehört zu den gesetzlich garantierten Leistungen. Sie können bis zum zehnten Tag nach der Geburt meine Leistungen in Anspruch nehmen. Bei Schwierigkeiten (z.B. Stillproblemen, nach einem Kaiserschnitt, verzögerter Nabelabheilung, Wundheilungs-
problemen am Damm, Klinikaufenthalt usw.) kann ich Sie bis zur achten Lebenswoche des Kindes betreuen.

Die Wochenbettbetreuung umfasst die Betreuung des Neugeborenen und der Mutter:

  • Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Babys
  • Anleitung zur Nabelpflege
  • Allgemeine Pflegetipps
  • Ernährungsberatung
  • Hilfe bei Verdauungsproblemen, Hautausschlag und anderen Beschwerden
  • Blutentnahme für den Stoffwechseltest am fünften Lebenstag

  • Anleitung zur Wochenbettgymnastik
  • Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
  • Hilfe und Unterstützung beim Stillen und bei Brustproblemen
  • Beratung der Mutter bei seelischen Verstimmungen

Während der gesamten Stillzeit bin ich Ansprechpartnerin für alle Themen rund um das Stillen, Zufüttern, Kinderernährung und Abstillen.