Die Wochenbettbetreuung gehört zu den gesetzlich garantierten Leistungen.
Sie können bis zum zehnten Tag nach der Geburt meine Leistungen in Anspruch
nehmen. Bei Schwierigkeiten (z.B. Stillproblemen, nach einem Kaiserschnitt, verzögerter
Nabelabheilung, Wundheilungs-
problemen am Damm, Klinikaufenthalt
usw.) kann ich Sie bis zur achten Lebenswoche des Kindes
betreuen.
Die Wochenbettbetreuung umfasst die Betreuung des Neugeborenen und der Mutter:
Während der gesamten Stillzeit bin ich Ansprechpartnerin für alle Themen rund um das Stillen, Zufüttern, Kinderernährung und Abstillen.